Änderungen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater Die IDD-Richtlinie sieht eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Mindestversicherungssummen vor. Sie soll den Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes Rechnung tragen.
Federführend für das Verfahren ist die EIOPA, die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen. Sie unterbreitet der Kommission einen Vorschlag. Befragt werden auch der Europäische Rat und das Europäische Parlament. Das Verfahren ist nun abgeschlossen. Die Delegierte Verordnung wurde am 20.03.2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 09.10.2024 unmittelbar.
Die neuen Mindestversicherungssummen betragen - 1.564.610 Euro für jeden einzelnen Schadenfall und
- 2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Wie geht es weiter? Die ALLCURA hat zugunsten ihrer Kunden eine sogenannte Globalerklärung abgegeben. Wir haben den zuständigen Industrie- und Handelskammern gegenüber erklärt, dass wir die Mindestversicherung uns gegenüber gelten lassen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Anforderungen an unsere Kunden für den Erhalt ihrer Gewerbeerlaubnis sichergestellt sind.
Sollte Ihr Vertrag oder der Vertrag Ihres Kunden die neuen Mindestversicherungssummen noch nicht abdecken, kommen wir zur Anpassung des Versicherungsschutzes zeitnah auf Sie zu.
Man mag zu dieser nennenswerten Erhöhung der Versicherungssummen stehen wie man will, zu beachten ist jedoch, sie erhöhen wesentlich den persönlichen Schutz vor der – berechtigten oder unberechtigten – Inanspruchnahme durch Kunden des Versicherungsvermittlers.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsschutz auch unter Berücksichtigung der neuen Mindestversicherungssummen ausreicht. Kommen Sie auf uns zu, wir erstellen für Sie gerne ein passendes Angebot!
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