Bei fehlerhafter Anzeige klicken Sie bitte hier.

Logo der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft
Newsletter: Eigenschadenversicherung

Die Anzahl von Non-Profit-Organisationen wächst und mit ihr auch die Zahl von z.B. Angestellten, Organen, ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern, besonderen Vertretern und Vereinsmitgliedern.

Mit dem starken Zuwachs dieser Organisationen ist eben auch der Bedarf an Personen gestiegen, die bereit sind, Verantwortung zu tragen.

Generell sollte sich jeder, der sich in diesen Organisationen engagieren will, mit der Frage seiner Haftung auseinandersetzen. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie für Vermögensschäden, die sie ihrer Organisation / ihrem Arbeitgeber in Ausübung ihrer Tätigkeit zufügen, persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können.

Grundsätzlich haftet z.B. ein Angestellter nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) für einen von ihm verursachten Schaden, wenn er fahrlässig gehandelt hat.

Für Schäden aufgrund einer entschuldbaren Fehlleistung haftet der Angestellte regelmäßig nicht.

Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Ersatzpflicht des Angestellten auf Null herabgesetzt werden.

Bei grober Fahrlässigkeit kann die Ersatzpflicht gemäßigt werden. In welchem Umfang dies geschieht, ist eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.

Die Besonderheit in unserer Eigenschadenversicherung liegt nun darin, dass die jeweilige Organisation als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für jene Vermögensschäden genießt, die der Organisation selbst und unmittelbar durch versicherte Vertrauenspersonen (Organe, Angestellte, Mitglieder, usw.) zugefügt werden.

Darüber hinaus wird Ersatz für den tatsächlich entstandenen Vermögensschaden geleistet, also ohne Abzug aus dem Titel „richterliches Mäßigungsrecht“ je nach Verschuldensgrad wie es gemäß DHG bzw. OrgHG vorgesehen wäre. Die Organisation muss also Ihre Mitarbeiter nicht gerichtlich in Anspruch nehmen (und damit den „Betriebsfrieden“ zerstören), um dann ohnehin nur einen (geringen) Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Der Richter könnte ja zur Auffassung gelangen, dass der Schaden bloß leicht fahrlässig herbeigeführt worden ist und von seinem Mäßigungsrecht maßgeblich Gebrauch machen.

 

Was ist versichert?

Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die er infolge eines bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von den bezeichneten Organen und Personen fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar erlitten hat.

 

Welche (Non-Profit) Organisationen können versichert werden?

  • Vereine
  • Verbände
  • Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Stiftungen
  • Gemeinnützige GmbH`s
  • Gemeinnützige Genossenschaften
  • Gemeinden
  • usw.

 

Welche Schadenbeispiele gibt es?

  • Eine Gemeinde erstellt eine öffentliche Ausschreibung. Für den Gleisbau inkl. Tunnelbau einer neuen Bahnlinie wird ein Ingenieur gesucht. Die Laufzeit und Kriterien sind in der Ausschreibung festgehalten. Nach Durchsicht mehrerer Bewerbungen gibt es zwei qualifizierte Ingenieure, die sich nur im Preis unterscheiden. Hier wird sich für den „günstigeren“ Ingenieur entschieden. Fälschlicherweise wird der Auftrag an den teureren Ingenieur vergeben. Im Zuge der Abrechnung, nach Fertigstellung der Bauarbeiten, wird festgestellt, dass hier bei der Beauftragung des Ingenieurs ein Fehler unterlaufen ist. Folglich ist der Gemeinde ein Eigenschaden in Höhe der Mehrkosten entstanden.
  • In der Buchhaltung einer gemeinnützigen Organisation werden Unstimmigkeiten oder fehlerhafte Einträge vom Finanzamt aufgedeckt, welche dazu führen, dass die Organisation seine Gemeinnützigkeit verliert.
  • Ein Laptop wurde mit falschem Betriebssystem gekauft. Da sich der Laptop bereits seit Wochen zum Einrichten beim Serviceprovider befand und der „Fehlkauf“ erst hinterher bemerkt wurde, kann der Kauf nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Schaden entspricht der Höhe des Kaufpreises.
  • Für einen Verein wurde es verabsäumt, Fördermittel zu beantragen.

 

© ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft

Marketing-Information der

ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postfach 11 23 69, 20423 Hamburg
Tel.: (040) 226 337 – 851
Fax: (040) 226 337 – 888
E-Mail: newsletter@allcura-versicherung.info
Web: www.allcura-versicherung.de

ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft
Firmensitz: Hamburg, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 106807
Aufsichtsratsvorsitzender: Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl
Vorstand: Jörg Conradi (Vorsitzender), Werner Brase, Hans Michael Schärtl

Newsletter abbestellen