Die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft bringt zum 01.08.2021 eine neue verbesserte Haftpflichtversicherung für Betriebe der Informationstechnologie auf den Markt.
Erstmals bieten wir Ihnen und Ihren Kunden ein durchgeschriebenes Bedingungswerk an.
Hierbei haben wir uns an unserem bewährten Modell orientiert und verzichten weiterhin zugunsten der Kunden in unserer IT-Haftpflichtversicherung auf eine Unterscheidung zwischen Vermögensschäden-, Datenlösch-, Sach- oder Personenschäden. Mit der vom Kunden gewählten Versicherungssumme besteht also bereits bei einer frei wählbaren Versicherungssumme von mindestens 100.000 EUR nicht nur Versicherungsschutz für Vermögensschäden, sondern auch für Personen- oder Sachschäden, die aus dieser Tätigkeit resultieren.
Im Bereich der zusätzlichen optionalen Erweiterungsmöglichkeiten für den Kunden, die häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, gehen wir einen anderen Weg. Beim neuen IT-Schutzschirm sind bereits alle bei der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft versicherbaren Bausteine in der IT-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Zu unseren bereits bekannten versicherten Bausteinen wie
Versicherungsschutz für alle IT-spezifischen Tätigkeiten / Risiken der Kunden und ihrer freien Mitarbeiter, z.B.:
- alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software
z.B. Programmierung, Anpassung, Migration, Consulting, Beratung, Schulung, Projektmanagement, Projektentwicklung und Projektbetreuung - alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenspeicherung und -verarbeitung
z.B. Cloud-Computing, IaaS, PaaS, SaaS, CaaS, Tätigkeiten nach Telemediengesetz (TMG), E-Commerce für Dritte, Rechenzentren.
Versicherungsschutz besteht unter anderem für:
- Schäden aus Umsatzausfällen / Erfüllungsfolgekosten
- Aufwendungen nach fehlgeschlagener Installation von Software
- Vergebliche Investitionen der Auftraggeber
- Ansprüche aus Verzug / Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- Datenlöschung
- Reputationsschäden des Auftraggebers
- Vorumsätze
- Ansprüche wegen Diskriminierung
- Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Einstweiliger Rechtsschutz / Unterlassungsklagen
- Honorarrechtsschutz
Mit einem Sublimit von 250.000 EUR
- Rücktritt des Auftraggebers / Return of project costs
- Cyberangriffe auf die eigene Website
Hinzu kommen jetzt noch folgende prämienfreie Deckungserweiterungen:
Mit einem Sublimit von 50.000 EUR
- Führungskräfteausfall
- Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
- Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
Mit einem Sublimit von 25.000 EUR
- Pauschalierter Schadenersatz
- Verletzung gewerblicher Schutzrechte / Veröffentlichungsrisiken
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bleibt selbstverständlich weiterhin als Deckungsbaustein ohne Sublimit erhalten.
Bei Schäden aus selbst hergestellter Hardware und -Komponenten verzichten wir zugunsten der Kunden auf eine marktübliche Teil-Versicherung von Vermögensschäden nach dem erweiterten Produkthaftpflicht-Modell. Wir bieten stattdessen eine weitergehende Voll-Versicherung von Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten, Schäden durch mangelhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten ohne die sonst üblichen Einschränkungen. Nur bei der eigenen Herstellung der o.g. Hardware-Produkte sind Betriebsunterbrechungsschäden ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen den gleichzeitigen Abschluss unserer kostengünstigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3 sowie 5 oder 10 Millionen EUR.