Mit dem am 21.3.2016 in Kraft getretenen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) gelten neue Regularien für den Kreditvermittler. Als solcher gilt im Wesentlichen derjenige, der Kredite an Verbraucher vermittelt, die hypothekarisch besichert sind oder dem Erwerb einer Immobilie dienen. Mit dem HIKrG wurde die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher umgesetzt.
Der ungebundene Kreditvermittler hat die notwendige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in der Regel entweder über seine Berechtigung als Gewerblicher Vermögensberater oder Immobilientreuhänder abgeschlossen. Sollte er seine Berechtigung nur auf die Tätigkeit als Vermittler von Hypothekar- und Immobilienkrediten beschränken lassen, kann er über die ALLCURA eine eigenständige Versicherung als Voraussetzung seiner Berechtigung abschließen.
Aber auch wenn nur für die Kreditvermittlung eine höhere Versicherungssumme im Anschluss an die Grunddeckung als Gewerblicher Vermögensberater oder Immobilientreuhänder gewünscht wird, stellt die ALLCURA eine Exzedentenversicherung zur Verfügung.
Der Versicherungsschutz gilt für die Vermittlung von
Unser Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflicht umfasst:
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