Kreditvermittler

Mit dem am 21.3.2016 in Kraft getretenen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) gelten neue Regularien für den Kreditvermittler. Als solcher gilt im Wesentlichen derjenige, der Kredite an Verbraucher vermittelt, die hypothekarisch besichert sind oder dem Erwerb einer Immobilie dienen. Mit dem HIKrG wurde die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher umgesetzt.

Der ungebundene Kreditvermittler hat die notwendige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in der Regel entweder über seine Berechtigung als Gewerblicher Vermögensberater oder Immobilientreuhänder abgeschlossen. Sollte er seine Berechtigung nur auf die Tätigkeit als Vermittler von Hypothekar- und Immobilienkrediten beschränken lassen, kann er über die ALLCURA eine eigenständige Versicherung als Voraussetzung seiner Berechtigung abschließen.

Aber auch wenn nur für die Kreditvermittlung eine höhere Versicherungssumme im Anschluss an die Grunddeckung als Gewerblicher Vermögensberater oder Immobilientreuhänder gewünscht wird, stellt die ALLCURA eine Exzedentenversicherung zur Verfügung.

Highlights der Deckung

Der Versicherungsschutz gilt für die Vermittlung von

  • Die Vermittlung von Hypothekar- und Immobilienkrediten
    zusätzlich kann die Vermittlung von:
  • Personalkrediten,
  • Finanzierungen,
  • Bauspargeschäften, sofern das im Rahmen der aufrechten Konzession zulässig ist, versichert werden; ferner
  • das Vorstellen und Anbieten von Kreditverträgen;
  • die Hilfe bei Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen;
  • der Abschluss von Kreditverträgen für den Kreditgeber
    im Rahmen der dazu erteilten Vollmacht;
  • die Handlungen im Namen des Kreditgebers bei sonstigen Kreditierungen im Rahmen der dazu erteilten Vollmacht.

Unser Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflicht umfasst:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzansprüchen aus der
    versicherten Tätigkeit
  • Abwehr der unberechtigten Ansprüche
 

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