Energieberater

Die Aufgaben von Energieberatern sind vielfältig, rund um Sanierungs- und Neubauprojekte stehen sie beratend zur Seite, erarbeiten energetische Bau- oder Sanierungskonzepte, übernehmen die Baubegleitungen, erstellen Wärmebildaufnahmen sowie Energieausweise und beantragen Fördermittel, um nur einige Aufgaben zu nennen.

Der Versicherungsschutz der ALLCURA umfasst:

Der Versicherungsschutz gilt für die versicherten Tätigkeiten als Energieberater. Hierzu zählen u.a.

  • die gutachtliche Beurteilung bestehender Verhältnisse einschließlich der Tätigkeit als Gerichts- und Schiedsgutachter (z.B. Bewertungen, Beschaffenheits- und Eigenschaftsuntersuchungen, Schadenermittlungen, gutachtliche Stellungnahmen zu behaupteten Mängeln und Fehlern),
  • Vorschläge, Empfehlungen und Beratungen, die seitens des Versicherungsnehmers aufgrund eines von ihm erstatteten Gutachtens erfolgen (nicht aber mit Prognoseentscheidungen verbundene Tätigkeiten).

Zusätzliche Deckungshighlights sind:

Mitversichert sind folgende Tätigkeiten des Energieberaters:

  • Erstellung von Energienachweisen bzw. Energieausweisen,
  • Thermografie: Erstellung von Wärmeschutznachweisen und Erstellung von Wärmebildern,
  • Rechtlich zulässige Fördermittelberatung (z.B. KfW-Beratung), Beratung beim Neubau zu Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei der Fördermittelrecherche und Erstellung der Unterlagen für die Fördermittelrecherche,
  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 / hydraulischer Abgleich,
  • Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6,
  • Wärme- und Kältebrückenberechnung nach DIN 4108 u.a.,
  • Energieaudit nach DIN 16247 / Energiemonitoring,
  • Schimmelpilzberatung,
  • Baubegleitung nach erfolgter Energieberatung,
  • Erstellung von Sanierungs- und Optimierungsvorschlägen,
  • Durchführung von Blower-Door-Tests,
  • Energieberatung bei erneuerbaren Energien für gewerbliche Kunden und Kommunen,
  • Erstellung von Energiekonzepten für Kommunen.

Besonderer Versicherungsschutz für zertifizierte Energieberater (eingetragene dena- Energie-Effizienz-Experten):

Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines dena-zertifizierten Energieberaters aus der fehlerhaften Beantragung von Fördermitteln bei der KfW oder BAFA mit einem Sublimit von 25 % der vereinbarten Versicherungssumme.

 

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