Pflegeberater

Der Versicherungsschutz gilt

  • für die gesetzliche zulässige Tätigkeit als Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI inkl. Dienstleistungen, die auf
    Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung erbracht werden. Dazu gehören u.a. individuelle
    Bedarfserhebung, pflegefachliche Beratung, Erstellung eines Versorgungsplans, Koordination, die
    Begleitung und Beratung zu weiteren Hilfen sowie erlaubnisfreien Rechtsdienstleistung nach § 5 RDG und
    ganz wichtig Kostenübernahme für anwaltliche und gerichtliche Verfahren.

Zusätzliche Deckungshighlights sind

  • gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines
    Persönlichkeitsrechts;
  • Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
    den Versicherungsnehmer begehrt wird oder mit dem eine Unterlassungsklage gegen den
    Versicherungsnehmer geltend gemacht wird;
  • Haftpflichtansprüche Dritter gegen Organe, Angestellte und freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers;
  • Abdeckung bei Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung;
  • Mitversicherung von Unterlassungsansprüchen und Widerrufsverlangen.

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