Freiberufliche Dienstleister in der Medienwelt

Der Versicherungsschutz gilt für die versicherten Tätigkeiten als

Der Versicherungsschutz gilt für die versicherten freiberuflichen Tätigkeiten in der Medienwelt z.B. als

  • Bildmischer
  • Slomo-Operator
  • Cutter
  • Mediengestalter

Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus

  • der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • AGG-Verletzungen

Zusätzliche Deckungshighlights sind

  • Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts.
  • Mitversichert sind Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird oder mit dem eine Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird.
  • Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Organe, Angestellte und freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
 

Hauptsitz
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg

Telefon +49 40 226 337-80
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Betriebsstätte
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80331 München

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