Eigenschadenversicherung für Gemeinden

Für die klassische Haftpflichtversicherung von Gemeinden gibt es in AT zahlreiche Anbieter; es ist de facto von einem „flächendeckenden Versicherungsschutz“ auszugehen. Die österreichische Versicherungswirtschaft hat in den letzten rund 20 Jahren den Versicherungsschutz immer mehr zu „Komplettlösungen“ erweitert.

Ein Punkt ist dabei jedoch bisher im Ergebnis als „nicht versicherbar“ anzusprechen: Schäden, die das Organ dem Rechtsträger unmittelbar und direkt zufügt. Dafür gibt es zwar seit Jahrzehnten die sog. „Organhaftpflichtversicherung“ die aber einerseits (nur) vom Organ selbst abgeschlossen werden kann und andererseits auch gewisse Einschränkungen der Ersatzpflicht im Zusammenhang mit den Bestimmungen des OrgHG mit sich bringt (Stichwort: Mäßigungsrecht). Der Bereich der privatwirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde ist überhaupt „ungeschützt“.

Genau da setzt unsere Versicherungslösung an:

  • Versicherungsnehmer ist die Gemeinde selbst; sie hat es daher auch selbst in der Hand einen Versicherungsfall geltend zu machen: Eine derartige Versicherung dient daher auch in hohem Maß dem Betriebsfrieden: Es ist nicht nötig, dass die verursachende Person in Anspruch genommen und gerichtlich auf Schadenersatz belangt wird.
  • Versichert sind sämtliche Vertrauenspersonen einer Gemeinde; der Versicherungsschutz reicht somit vom „Bürgermeister bis zum Gemeindearbeiter“.
  • Versichert sind Schäden die aus einer fahrlässigen Dienstpflichtverletzung resultieren; auf einen bestimmten Verschuldensgrad kommt es nicht an (Vorsatz ist natürlich weiterhin nicht versichert und auch nicht versicherbar).
  • Versicherungsschutz besteht für hoheitliches aber auch privatwirtschaftliches Handeln sofern das vereinbart ist (Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit sind automatisch mitversichert);
  • Die Bestimmungen des Mäßigungsrechtes aus dem OrgHG bzw. dem DHG finden keine Anwendung; es gibt also für alle Grade fahrlässigen Handelns volle Ersatzleistung.

ALLCURA biete diese Form der „Eigenschadenversicherung“ auch für Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Anstalten, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige GmbH (gGmbh), Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine an.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

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