Für die klassische Haftpflichtversicherung von Gemeinden gibt es in AT zahlreiche Anbieter; es ist de facto von einem „flächendeckenden Versicherungsschutz“ auszugehen. Die österreichische Versicherungswirtschaft hat in den letzten rund 20 Jahren den Versicherungsschutz immer mehr zu „Komplettlösungen“ erweitert.
Ein Punkt ist dabei jedoch bisher im Ergebnis als „nicht versicherbar“ anzusprechen: Schäden, die das Organ dem Rechtsträger unmittelbar und direkt zufügt. Dafür gibt es zwar seit Jahrzehnten die sog. „Organhaftpflichtversicherung“ die aber einerseits (nur) vom Organ selbst abgeschlossen werden kann und andererseits auch gewisse Einschränkungen der Ersatzpflicht im Zusammenhang mit den Bestimmungen des OrgHG mit sich bringt (Stichwort: Mäßigungsrecht). Der Bereich der privatwirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde ist überhaupt „ungeschützt“.
Genau da setzt unsere Versicherungslösung an:
ALLCURA biete diese Form der „Eigenschadenversicherung“ auch für Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Anstalten, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige GmbH (gGmbh), Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine an.
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