Bestattungsinstitute

Unser Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflicht umfasst:

  • Prüfung, ob eine Schadenersatzpflicht für den Bestatter besteht
  • Zahlung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr der unberechtigten Ansprüche

Zusätzliche Deckungshighlights sind

  • Drittschadendeckung: Einen begangenen Verstoß, wenn der Versicherungsnehmer sowie seine Organe und Mitarbeiter von einem Dritten haftpflichtig gemacht werden.
  • Eigenschadendeckung: Fahrlässig begangene Schäden (z.B. Aufträge für Trauer- Drucksachen, Kränze, Blumen und Gestecke), die der Versicherungsnehmer von seinem Auftraggeber als Folge eines Fehlers nicht ersetzt verlangen kann und entstandene Kosten, wenn der Auftraggeber die Beseitigung von Mängeln eines fertiggestellten Erzeugnisses verlangt.
 

Hauptsitz
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg

Telefon +49 40 226 337-80
Fax +49 40 226 337-888
kontakt(at)allcura-versicherung.de

Betriebsstätte
Herzogspitalstraße 11
80331 München

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