Ambulante und häusliche Pflegedienste

Der Versicherungsschutz gilt für die versicherten Tätigkeiten als

  • Dienstleistender ambulanter und häuslicher Pflegedienst insbesondere
  • Die Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Mitteln bei der Pflege- oder Krankenkasse, beim Medikamentenmanagement, bei der Verordnung für häusliche Krankenpflege sowie
  • Die Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Hilfsmitteln (fahrbarer Mittagstisch, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie), bei behördlichen Angelegenheiten und Wohnraumanpassung

Zusätzliche Deckungshighlights sind

  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der Verarbeitung personenbezogener Daten inklusive Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts und den anhängenden Gerichts- und Anwaltskosten
  • Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung bei gesetzlichen Vorschriften
  • Rechtsdienstleistungen nach § 5 RDG
  • Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung (AGG) inklusive Widerrufsverlangen oder Ansprüche auf Unterlassung gegen den Versicherungsnehmer sowie Verletzung eines Persönlichkeitsrechts und die Kosten des Verfahrens vor der Antidiskriminierungsstelle
  • Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird und mit dem eine Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird.

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