Versicherungsvermittler

Der Versicherungsschutz gilt für die versicherten Tätigkeiten

  • die Beratung und Vermittlung von Versicherungs­produkten zur Rückdeckung der betrieblichen Altersvorsorge einschließlich der Arbeit­nehmer­beratung
  • die Beratung und Vermittlung von betrieblichen Krankenversicherungen einschließlich der Arbeitnehmerberatung
  • die Beratung und Vermittlung von Versicherungs­produkten zur Absicherung von Wertguthaben­vereinbarungen (Zeitwertkonten) einschließlich der Arbeitnehmerberatung
  • Tätigkeit als Korrespondenzmakler
  • rechtlich zulässige Hilfestellung bei Schadenfällen
  • rechtlich zulässige Honorarberatung
  • persönliche Inanspruchnahme von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und Organen
  • Haftung der Erben des Versicherungsnehmers aus § 673 BGB
  • Vertretung des Versicherungsnehmers durch einen Berufsangehörigen im Urlaubs-, Krankheits- oder Todesfall Nebentätigkeiten (Baustein § 34 c GewO)
  • Vermittlung von Darlehen, Immobilien­finanzierung und Hypotheken, sofern nicht Pflichtversicherung.
  • Vermittlung von Bausparverträgen
  • Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler mit bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 EUR
  • Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentums­verwaltung bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 €
  • Vermittlung von Leasingverträgen, sofern nicht Pflichtversicherung
  • Vermittlung von Containerdirektinvestments, sofern nicht Pflichtversicherung
  • Vermittlung von Zweitmarktpolicen Vermittlung von Mitgliedschaften in gesetzlichen Kranken­versiche­rungen
  • Vermittlung von Spar-, Einlagen- und Kontenverträgen von Banken
  • Vermittlung von Kreditkarten
  • Beratung und Vermittlung an einen externen Dienst­leister zur Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Tätigkeit als Tippgeber und / oder der Vermittlung von Dienstleistern im Zusammenhang mit vorgenannten Tätigkeiten und der Versicherungsvermittlung
  • Erstellung und Pflege eines (Versicherungs- und) Finanzordners für Kunden
  • rechtlich zulässige Honorarberatung

Zusätzliche Deckungserweiterungen sind Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit:

  • einer erlaubnisfreien Rechtsdienstleistung
  • einer Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
  • einem Diskriminierungstatbestand oder einem Vorwurf nach dem AGG

Darüber hinaus kann eingeschlossen werden:

  • Die Tätigkeit als zertifizierter Generationsberater, Finanzplaner oder Estate Planner sowie als bAV-Berater
  • Die Pflichtversicherung für Immobiliardarlehnsvermittler nach § 34 i GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO

Betriebshaftpflichtversicherung

  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln / Code-Karten / Sachen der Besucher
  • Mietsachschäden an Gebäuden oder Räumen durch Brand / Explosion / Leitungs-und Abwasser
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen / Hilfsmitteln / Werkzeugen
  • Tätigkeitsschäden sowie Be- und Entladeschäden, auch an der Ladung
  • Diskriminierungsrisiken (insbesondere AGG
  • Internet-Haftpflichtrisiken mit Persönlichkeitsrecht und Namensrechtsverletzungen
  • Umwelthaftpflicht- / Umweltregress- / Umweltschadensversicherung

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