Stiftungen sind Einrichtungen, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens auf Dauer fördern sollen. Die klassische Rechtsform ist die der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Je nach Stiftungszweck kann eine Stiftung gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen oder privaten Zwecken (z.B. Familienstiftung) dienen.
Die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen einer staatlichen Aufsicht, deren Befugnisse durch die einzelnen Bundesländer in dem jeweiligen Landesstiftungsgesetz geregelt sind. So ist nicht nur für die Stiftungsgründung eine Genehmigung erforderlich, sondern je nach landesgesetzlicher Regelung kann auch für einzelne Rechtsgeschäfte einer Stiftung eine Genehmigung notwendig sein.
Der Versicherungsschutz umfasst bedingungsgemäß:
Eigenschadendeckung:
Erweiterte Eigenschadendeckung:
Hauptsitz
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Telefon +49 40 226 337-80
Fax +49 40 226 337-888
kontakt(at)allcura-versicherung.de
Betriebsstätte
Herzogspitalstraße 11
80331 München
Telefon +49 40 226 337-80
Fax +49 40 226 337-888
kontakt(at)allcura-versicherung.de