Stiftungen

Stiftungen sind Einrichtungen, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens auf Dauer fördern sollen. Die klassische Rechtsform ist die der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Je nach Stiftungszweck kann eine Stiftung gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen oder privaten Zwecken (z.B. Familienstiftung) dienen.

Die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen einer staatlichen Aufsicht, deren Befugnisse durch die einzelnen Bundesländer in dem jeweiligen Landesstiftungsgesetz geregelt sind. So ist nicht nur für die Stiftungsgründung eine Genehmigung erforderlich, sondern je nach landesgesetzlicher Regelung kann auch für einzelne Rechtsgeschäfte einer Stiftung eine Genehmigung notwendig sein.

Der Versicherungsschutz umfasst bedingungsgemäß:

  • die satzungsgemäße Tätigkeit als Stiftung
  • Prüfung, ob eine Schadenersatzpflicht für die Stiftung besteht
  • Zahlung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr der unberechtigten Ansprüche

Die ALLCURA Vermögensschaden-Haftpflicht für Stiftungen bietet

  • Drittschadendeckung: Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen die Stiftung geltend machen;
  • Eigenschadendeckung: Versicherungsschutz besteht für Stiftungsorganmitglieder, wenn Sie aufgrund eines Verstoßes von der Stiftung haftpflichtig gemacht werden;
  • Erweiterte Eigenschadendeckung: Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die die Stiftung aufgrund eines fahrlässig begangenen Verstoßes durch Organe und Personen erleidet. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab einfacher Fahrlässigkeit und unabhängig von Haftungsprivilegien;
  • Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer selbst, den Vorstand, das Kuratorium, die Angestellten und die ehrenamtlichen Vertreter.

Die Vorteile unserer Vermögens­scha­den-Haftpflicht für Stiftungen:

Eigenschadendeckung:

  • Versicherungsschutz besteht für die Organe der Stiftung ab Vertragsbeginn (Verstoßprinzip) - Häufig keine zusätzliche D&O-Versicherung mehr erforderlich

Erweiterte Eigenschadendeckung:

  • Deckung ab einfacher Fahrlässigkeit und unabhängig von Haftungsprivilegien
  • Bei Verzicht auf diesen Deckungsbaustein bis zu 50 % Rabatt auf die Prämie

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