Selbständige Journalisten

Der Versicherungsschutz gilt für die versicherten Tätigkeiten als

  • selbständiger Journalist
  • selbständiger Redakteur oder Bildjournalist unabhängig in welchen Medien publiziert wird
  • Mitversichert ist die Tätigkeit als Autor oder Lektor

Unser Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflicht umfasst:

  • Prüfung, ob eine Schadenersatzpflicht für den Versicherungsnehmer besteht
  • Zahlung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr der unberechtigten Ansprüche

Zusätzliche Deckungshighlights sind

  • Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts
  • Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird und mit dem eine Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird
  • Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Organe, Angestellte und freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers

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